Dienstag, 13. November 2012

Another Me Bites the Dust

Am 28.9., dem letzten Tag der angegebenen Bewerbungsfrist, schickte ich meine schriftliche Bewerbung an den Arbeitgeber.

Am 22.10. bekam ich meine Unterlagen zurückgeschickt mit der Begründung, die Bewerbung sei nach Fristende eingegangen und zu diesem Zeitpunkt sei das Auswahlverfahren bereits so weit fortgeschritten, daß meine Bewerbung nicht mehr berücksichtigt werden konnte.

Am 6.11. schrieb ich folgende Email an den Absender des Absageschreibens:


Sehr geehrte Frau T., 

bezugnehmend auf Ihr Schreiben (Ihr Zeichen XXX) vom 22.10.2012 möchte ich Sie bitten, Ihre Entscheidung zu revidieren. Sie haben meine Bewerbung zurückgeschickt mit der Begründung, sie sei 1. nach dem Ende der Bewerbungsfrist eingegangen und 2. sei die Auswahl soweit fortgeschritten, daß sie nicht mehr hätte berücksichtigt werden können. 

Dazu möchte ich zweierlei anmerken. 
Zu Punkt 1: In der Stellenausschreibung ist als Bewerbungsfristende der 28.9.2012 angegeben. Hier spezifizieren Sie nicht weiter, ob der fristgerechte Erhalt durch Ihren Eingangsstempel oder aber durch den Poststempel determiniert wird. In diesem Fall lautet die herrschende Meinung, daß das angegebene Datum die Einsendefrist festlegt. Dies bedeutet, daß ich keineswegs die Bewerbungsfrist überschritten habe, da ich meine Unterlagen mit Poststempel vom Freitag, 28.9.2012, an Sie geschickt habe. Daher kann dieser Teil Ihrer Ablehnungsbegründung nicht gelten. 

Zu Punkt 2: Da meine Bewerbung also am Montag, den 1.10.2012, bei Ihnen eingegangen ist, und ich davon ausgehe, daß auch in der XXX als staatlicher Behörde nicht am Wochenende gearbeitet wird, fällt also auch der zweite Teil Ihrer Ablehnungsbegründung als ungültig weg. 

Daher bitte ich Sie freundlich um erneute Prüfung meiner Bewerbungsunterlagen, die ich Ihnen gerne wieder per Post oder Email zukommen lasse. 

Mit herzlichem Dank und freundlichem Gruß

Zöph


Daraufhin erhielt ich heute morgen folgende Antwort: 

Sehr geehrte Zöph,

vielen Dank noch einmal für Ihr zum Ausdruck gebrachtes Interesse an einer Beschäftigung bei der XXX. Gern möchte ich auf Ihre Anmerkungen zum Schreiben von Frau T. eingehen.

In den Ausschreibungstexten der Veröffentlichungen des Trainee-Programms der XXX wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen bis zum 28.09.2012 an die XXX zu senden. Der Adressat geht in diesem Falle von einem Vorliegen/Posteingang der Bewerbungsunterlagen bis zum 28.09.2012 aus.

Während der ca. 10wöchigen Ausschreibungszeit des Traineeprogramms in Printmedien und im Internet werden bereits parallel die weiteren Auswahlschritte des Bewerbungsverfahrens durchgeführt. Dadurch ergibt sich eine sehr enge Zeitschiene für das Auswahlverfahren, welche die Wahrung der Bewerbungsfrist unumgänglich macht.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mich, bei Bedarf, im Juli/August des nächsten Jahres kontaktieren würden, um Ihnen rechtzeitige Informationen zur Durchführung und Terminierung des Trainee-Programm 2014 zukommen zu lassen.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Frau H. 



Worauf ich nur noch folgendes schrieb:


Sehr geehrte Frau H., 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bedauere sehr, daß Sie meine Bewerbung nicht weiter in Betracht ziehen wollen, und betrache die Angelegenheit damit leider für abgeschlossen. Es wäre jedoch im Sinne aller Beteiligten, glaube ich, wenn Sie in weiteren Ausschreibungen unmißverständlich erwähnen, daß für Sie der Eingangsstempel als Ausschlußkriterium relevant ist, da dies, wie erwähnt, nicht die Regel ist. 

Mit freundlichem Gruß und vielen Erfolgswünschen für Ihre Trainee-Auswahl

Zöph



Wer nicht will, der will nicht. Schade. Sei's drum. Der nächste, bitte. 

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