Sonntag, 11. November 2012

Informationen zum Umgang mit Bewerbungsunterlagen


Folgende Informationen wurden mir als Anlage zu der Eingangsbestätigung meiner Bewerbungsunterlagen zugeschickt. Ich habe sie mir vollständig durchgelesen und bin nun vollumfänglich informiert. 

Informationen zum Umgang mit Ihren Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen

Wir erläutern Ihnen an dieser Stelle, was mit Ihren Bewerbungsunteriagen geschieht und wie das Bewerbungsverfahren abläuft. Die nachstehend beschriebenen Verfahrensabläufe gelten für alle Bewerber/innen. Daher werden hier eventuell Schritte beschrieben, die für Ihren konkreten Fall nicht zutreffen.

1. Was geschieht mit den von Ihnen eingereichten Unterlagen?

Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdaten, Zuordnung zur ausgeschriebenen Stelle werden für die Dauer von 24 Monaten unter Ihrer Bewerbernummer in einer Bewerberdatenbank im Personalmanagementsystem SAP gespeichert. Nur Mitarbeiter/innen der Personalabteilung haben Zugriff auf diese Daten. Die in Papierform eingereichten Bewerbungsunterlagen werden zusätzlich für die Dauer von 24 Monaten in einem gesonderten Bewerbungsvorgang aufbewahrt.

2. Was geschieht mit den Daten, die bei einer Bewerbung über das Internet eingegangen sind?

Die im Internet eingegangenen Daten werden für die Zeit des Einstellungsverfahrens in einer Bewerberdatenbank im Personalmanagementsystem SAP gespeichert und nach 24 Monaten gelöscht.

3. Nach einer ersten Vorauswahl erhalten Sie gegebenenfalls eine Einladung zu einem schriftlichen Test. Welche Daten erhalten die Personen, die den Test mit Ihnen durchführen? Welche Daten liefern die „Tester/innen" zurück?

Die „Tester/innen" erhalten nur Ihren Namen und Vornamen zur Identifikationsprüfung. Sie liefern das Ergebnis des durchgeführten Tests an die Personalabteilung.

4. Nach bestandenem schriftlichen Test Aerder Sie zu einem Auswahlgesprach eingeladen. Welche Unterlagen/Daten erhalten die Personen, die das Auswahlgespräch mit Ihnen führen? Welche Daten liefern diese Gesprächsführer/innen zurück?

Die Gesprächsführer/innen des Auswahlgesprächs erhalten den von Ihnen eingereichten Lebenslauf sowie gegebenenfalls das Ergebnis des schriftlichen Tests. Sie liefern das Ergebnis des durchgeführten Auswahlgesprächs an die Personaiabteilung.

5. Kommt nach dem Auswahlgespräch eine Einstellung in Betracht, werden Sie zu einer personalärztlichen Einstellungsuntersuchung eingeladen. Welche Daten erhält die/der Personalärztin/Personalarzt zur Durchführung der Einstellungsuntersuchung? Welche Daten liefert sie/er zurück?

Die/Der Personalärztin/Personalarzt erhält Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift). Sie liefern das Ergebnis der Untersuchung (ohne Nennung von Diagnosen) an die Personalabteilung.

6. Was geschieht mit Ihren Daten und Unterlagen, wenn wir mit Ihnen ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis begründen?

Die von Ihnen in Papierfonn eingereichten Unterlagen werden Bestandteil Ihrer Personalakte. Die in der Bewerberdatenbank erfassten Daten werden im Personalmanagementsystem SAP gespeichert.

7. Was geschieht mit Ihren Daten und Unterlagen, wenn wir Ihre Bewerbung leider ablehnen müssen?

Die von Ihnen eingereichten Unterlagen sowie die per Internet übermittelten Daten werden für die Dauer von 24 Monaten aufbewahrt beziehungsweise in der Bewerberdatenbank im Personalmanagementsystem SAP gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet und die Daten gelöscht.
Grund für die zweijährige Speicherung der Daten ist die Möglichkeit, dass wir zur Besetzung künftiger freier Stellen auf geeignete Bewerber/innen zurückgreifen beziehungsweise bei Rücknahme von Bewerbungen eine Nachauswahl gewährleisten können.
In besonderen Fällen kann es sinnvoll sein, Ihre Bewerbungsunterlagen bis maximal 5 Jahre aufzubewahren und Ihre Daten für diesen Zeitraum in der Bewerberdatenbank im Personalmanagementsystem SAP zu speichern. Dies geschieht nur mit Ihrem Einverständnis.
Ihre Unterlagen bzw. Daten werden ausschließlich den mit der Personalauswahl betrauten Mitarbeiter/innen der Personalabteilung eingesehen. In keinem Fall verlassen Unterlagen oder Daten unser Haus.

Hinweis zu Ihren Datenschutzrechten: 
Nach § 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung Ihrer Bewerberdaten. Die Bestimmungen des § 7 BDSG zur Schadensersatzeregelung gelten ebenfalls. 

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